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NIS2-Schnellcheck: Ist Ihr Unternehmen betroffen?

NIS2 ist die EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit, die deutlich mehr Unternehmen erfasst als ihre Vorgängerin. Betroffen sind in Österreich viele mittelständische Betriebe ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in einem geregelten Sektor. Genauso häufig kommt der Anstoß aber von der anderen Seite: Ein Großkunde, eine Bank oder ein Auftraggeber aus dem KRITIS-Umfeld verlangt einen Sicherheitsnachweis, und plötzlich ist das Thema auch für einen Betrieb mit 30 Mitarbeitenden akut. Dieser Schnellcheck gibt Ihnen in vier Punkten eine erste Orientierung und zeigt, welche technischen Maßnahmen dann anstehen. Keine Registrierung, kein Download, ein kurzes Gespräch genügt.

Zuletzt aktualisiert am 19. August 2026

Betrifft mich NIS2?

Trifft mindestens einer der Punkte zu, ist das Thema für Sie relevant. Der zweite wird regelmäßig unterschätzt: Er betrifft auch Betriebe, die formal unter den Schwellenwerten liegen.

0 von 4 zutreffend. Dieser Check ist eine unverbindliche Orientierung, keine Einstufung. Ob und in welche Kategorie Sie fallen, beurteilt Ihre Rechtsberatung. Wir übernehmen die technische Seite: Härtung der Microsoft 365-Umgebung und eine Dokumentation, die Sie einem Kunden oder Prüfer vorlegen können.
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Was ist NIS2 überhaupt?

NIS2 (EU-Richtlinie 2022/2555) ist das europäische Regelwerk für Netz- und Informationssicherheit und seit Januar 2023 in Kraft. In Österreich wurde NIS2 mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) umgesetzt. Die für Unternehmen wesentlichen Bestimmungen gelten ab 1. Oktober 2026. Anders als die alte NIS-Richtlinie erfasst NIS2 nicht mehr nur wenige Betreiber kritischer Infrastruktur, sondern ganze Sektoren des Mittelstands.

Wer fällt unter NIS2?

NIS2 unterscheidet „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen, die Pflichten sind für beide sehr ähnlich. Als Faustregel gilt die Größenschwelle von 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in einem der geregelten Sektoren. Auch nicht unmittelbar von NIS2 erfasste Betriebe können als Zulieferer vertraglich zu Sicherheitsmaßnahmen und Nachweisen verpflichtet werden. Die Einstufung müssen Unternehmen selbst vornehmen, eine behördliche Einladung kommt nicht automatisch.

Welche Pflichten bringt NIS2 konkret?

NIS2 verlangt ein angemessenes Risikomanagement und schnelle Meldewege bei Vorfällen. Zu den Kernpflichten zählen Risikoanalyse, Backup- und Notfallkonzepte, Zugriffskontrolle mit Mehr-Faktor-Authentifizierung, Absicherung der Lieferkette sowie Schulung der Mitarbeitenden. Sicherheitsvorfälle sind binnen 24 Stunden als Erstmeldung und binnen 72 Stunden als Folgemeldung zu melden. Für Microsoft-365-Umgebungen lassen sich viele dieser Punkte mit vorhandenen Bordmitteln abdecken, etwa MFA, Conditional Access und Information Protection.

Womit sich das technisch abdecken lässt

Der Punkt, an dem die meisten Darstellungen zu kurz greifen: Mehr-Faktor-Authentifizierung ist nicht die Antwort auf NIS2, sondern die Eintrittskarte. Artikel 21 verlangt unter anderem Risikoanalysen, Behandlung von Vorfällen, Sicherung der Lieferkette, Notfallbetrieb und Zugriffskontrolle. In einer Microsoft 365-Umgebung lässt sich der technische Teil davon mit vorhandenen Bausteinen abbilden: bedingter Zugriff prüft Gerät, Standort und Risiko vor jeder Anmeldung, Privileged Identity Management beendet dauerhafte Administratorrechte, Microsoft Intune härtet und verschlüsselt die Endgeräte, Defender erkennt auffälliges Verhalten und isoliert betroffene Rechner, Purview verhindert den Abfluss sensibler Daten, und eine eigene, unveränderliche Sicherung deckt den Notfallbetrieb ab. Entscheidend ist am Ende die Dokumentation: Sie ist das, was Sie einem Großkunden oder einer Cyberversicherung vorlegen können.

Was passiert, wenn ich NIS2 ignoriere?

Die Richtlinie sieht Sanktionen vor und nimmt die Geschäftsleitung stärker in die Pflicht als ihre Vorgängerin. Wie hoch die Bußgelder im Einzelfall ausfallen und welche Verantwortung die Leitungsebene konkret trägt, richtet sich nach der nationalen Umsetzung und gehört zu den Fragen, die Ihre Rechtsberatung beantwortet. Aus unserer Sicht ist der praktisch wichtigere Punkt ein anderer: Wer den technischen Zustand früh ordnet, verteilt den Aufwand über die Zeit, statt ihn unter Zeitdruck und im Zweifel neben einem laufenden Vorfall zu stemmen.

Wie prabi365 Sie bei NIS2 unterstützt

Wir sind auf Microsoft 365 für Unternehmen bis 300 Benutzer spezialisiert, CSP-Partner seit 2020 und Education-Partner seit 2019. Wir übersetzen NIS2 in eine konkrete Maßnahmenliste für Ihre bestehende Microsoft-Umgebung, statt in ein 80-seitiges Gutachten. Die rechtliche Einstufung Ihres Unternehmens nimmt im Zweifel Ihre Rechtsberatung vor, wir liefern die technische Umsetzung in Microsoft 365. Sie sprechen direkt mit den Personen, die die Umsetzung später auch durchführen. Der Schnellcheck ist der unverbindliche Einstieg.

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